Der Omnibus-Vorschlag, der am 26. Februar von der Europäischen Union vorgestellt wurde, bringt weitreichende Änderungen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung mit sich und sorgt bei vielen Unternehmen derzeit für Unsicherheiten. Doch was bedeuten diese Änderungen konkret für das Nachhaltigkeitsmanagement? Wie können Unternehmen ihre Berichterstattung strategisch ausrichten, sinnvolle Maßnahmen ergreifen und die nächsten Schritte planen?
Diese Fragen standen im Mittelpunkt unseres letzten Webinars, in dem unser CEO Markus Adler die aktuellen Entwicklungen erläuterte, über die nächsten Schritte sowie Handlungsempfehlungen sprach und die Bedeutung der freiwilligen Berichterstattung betonte.
Sehen Sie sich hier die Aufzeichnung an oder verschaffen Sie sich zuerst einen Überblick im folgenden Blogbeitrag.
Inhaltsverzeichnis
1. Welche Änderungen bringt der Omnibus Vorschlag?
Mit dem Omnibus-Vorschlag der EU-Kommission wurden mehrere zentrale Änderungen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung angestoßen. Die Schwellenwerte für die Berichtspflicht sollen angehoben werden, sodass Unternehmen erst ab 1000 Mitarbeitenden und 50 Millionen Euro Nettoumsatz, beziehungsweise 25 Millionen Euro Bilanzsumme berichtspflichtig sind. Gleichzeitig sollen die Anzahl der geforderten Datenpunkte substanziell reduziert werden. Auch die Prüfungsanforderungen sollen gelockert werden. Änderungen gibt es zudem in der EU-Taxonomie. Unternehmen mit mehr als 1000 Mitarbeitenden und einem Nettoumsatz von über 450 Millionen Euro müssten weiterhin berichten, allerdings mit vereinfachten Anforderungen. Beim Lieferkettengesetz (CSDDD) soll der Fokus künftig nur noch auf direkte Lieferanten (Tier-1) gelegt werden, während eine zivilrechtliche Haftung für Geschäftsführer entfällt.
Diese geplanten Anpassungen führen zu einer deutlichen Vereinfachung der Berichterstattung, gleichzeitig entstehen Unsicherheiten für Unternehmen, die bereits Berichte vorbereitet oder ihre Nachhaltigkeitsstrategie darauf ausgerichtet haben.
2. Stop the Clock: Warum die EU auf Zeit spielt
Der Stop-the-Clock-Vorschlag wurde von der Europäischen Kommission eingebracht, um der EU Zeit zur Umsetzung dieser Vorschläge zu geben und Unternehmen vorläufig zu entlasten. Ohne diese Maßnahme würde die CSRD-Berichtspflicht bereits für bestimmte Unternehmen greifen, bevor die neuen Regelungen finalisiert sind. Ziel ist es, eine klare Übergangsfrist zu schaffen und Unsicherheiten für Unternehmen zu vermeiden. Viele Unternehmen stehen schließlich gerade vor der Herausforderung, sich an neue Berichtsanforderungen anzupassen, während diese noch nicht endgültig beschlossen sind.
Der Vorschlag sieht vor, dass die Berichtspflichten für Wave 2 und 3 ausgesetzt werden, bis die neuen Anforderungen rechtlich verankert sind. Wave 1 muss weiterhin berichten. Die Abstimmung im Europäischen Parlament über den Vorschlag ist derzeit für den 1. April 2025 angesetzt.
Unternehmen sollten sich trotz dieser Unsicherheiten weiter auf eine solide Datenbasis konzentrieren, gegebenenfalls eine Wesentlichkeitsanalyse vorantreiben und ihre Nachhaltigkeitsstrategie weiterentwickeln. Auch wenn die Pflicht zur Berichterstattung gegebenenfalls vorübergehend ausgesetzt wird, bleibt das Thema Nachhaltigkeit für Investoren, Kunden und andere Stakeholder von hoher Relevanz. Eine vorausschauende Planung wird Unternehmen helfen, flexibel auf regulatorische Entwicklungen zu reagieren und sich Wettbewerbsvorteile zu sichern.
3. Die nächsten Schritte für Unternehmen
Die nächsten Schritte hängen stark von der aktuellen Positionierung des Unternehmens ab. Es gibt unterschiedliche Szenarien, die sich daraus ergeben, ob ein Unternehmen bereits im Prozess der Berichterstattung ist oder noch am Anfang steht. Wichtig ist, sich nicht von der Unsicherheit bremsen zu lassen, sondern eine klare Strategie zu verfolgen. Für Unternehmen gibt es verschiedene Wege, wie sie ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung weiterentwickeln und sich auf künftige Anforderungen vorbereiten können. Entscheidend ist, jetzt eine solide Basis zu schaffen, um auf regulatorische Entwicklungen flexibel reagieren zu können.
Um für Unternehmen individuell bewerten zu können, wie es mit der aktuellen Situation umgeht, hat Code Gaia einen Entscheidungsbaum entwickelt und vorgestellt. Dieser teilt Unternehmen in fünf verschiedene Gruppen ein mit Empfehlungen für die jeweiligen nächsten Schritte.

Kategorie 1: Unternehmen mit über 1000 Mitarbeitenden, die schon in 2025 berichten müssen.
Diese Unternehmen bleiben weiterhin berichtspflichtig und sollten ihre Berichterstattung wie geplant durchführen. Es ist sinnvoll, den Prozess zu optimieren und Erfahrungswerte aus den ersten Berichtszyklen zu nutzen. Eine solide Wesentlichkeitsanalyse hilft dabei, die Berichte effizienter zu gestalten und den Fokus auf die wichtigsten Nachhaltigkeitsthemen zu legen. Gleichzeitig sollten Unternehmen Maßnahmen zur CO₂-Reduktion und zur Optimierung ihrer ESG-Strategie erarbeiten, um langfristig gut aufgestellt zu sein.
Kategorie 2: Unternehmen mit über 1000 Mitarbeitenden, die ab 2026 berichtspflichtig sind.
Unternehmen, die erst ab 2026 zur Berichterstattung verpflichtet sind, sollten ihre Wesentlichkeitsanalyse zeitnah abschließen, um eine belastbare Datenbasis zu schaffen. Denn auch wenn sich durch den “Stop the clock”-Vorschlag die Berichtspflichten für Unternehmen, die weiterhin nach der CSRD berichten müssen, um 2 Jahre auf 2028 verschiebt, ist es ratsam, frühzeitig mit der Datenerhebung zu beginnen, da dieser Prozess in der Regel 12 bis 18 Monate in Anspruch nimmt. Um sich bestmöglich vorzubereiten, sollten Unternehmen bereits jetzt Testberichte erstellen und ihre internen Abläufe optimieren, damit die verpflichtende Berichterstattung später reibungslos funktioniert.
Kategorie 3a: Unternehmen mit weniger als 1000 Mitarbeitenden, die schon in 2025 berichten müssen.
Unternehmen, die bereits mit der Berichterstattung begonnen haben, sollten den Prozess planmäßig abschließen und veröffentlichen. Trotz der voraussichtlichen Entlastung durch den Omnibus-Vorschlag bleibt eine schlanke, strategische Berichterstattung sinnvoll. Wichtig ist eine frühzeitige und transparente Kommunikation, um Erwartungen der Stakeholder aktiv zu steuern und Vertrauen zu sichern. Dabei sollten Unternehmen klar signalisieren, dass sie weiterhin berichten, jedoch in reduziertem Umfang. Parallel dazu ist es essenziell, das interne Datenmanagement fortzusetzen, um flexibel auf künftige regulatorische Anforderungen reagieren zu können. Dazu gehört die vollständige Durchführung und Nutzung der Wesentlichkeitsanalyse sowie die kontinuierliche Datenerfassung, um Prozesse zu optimieren und den Fokus künftig gezielt auf wesentliche Themen zu legen.
Kategorie 3b: Unternehmen mit weniger als 1000 Mitarbeitenden, die erst ab 2026 berichtspflichtig wären.
Unternehmen, die voraussichtlich nicht mehr berichtspflichtig sind, sich aber bereits im Berichtsprozess befinden, sollten die Thematik nicht aus den Augen verlieren. Wir empfehlen daher, den Fokus weiterhin auf eine strukturierte Datenerfassung und die Weiterentwicklung des Nachhaltigkeitsmanagements zu legen. Strategisch denkende Unternehmen können diese Zeit nutzen, um freiwillig und gezielt zu berichten – beispielsweise nach dem VSMS-Standard – und sich so Wettbewerbsvorteile zu sichern. Bestehende Aufwände sollten sinnvoll weiterverwendet und die Mehrwerte freiwilliger Berichterstattung gezielt für das Unternehmen nutzbar gemacht werden.
Kategorie 4: Unternehmen mit weniger als 1000 Mitarbeitenden, die bereits an der Wesentlichkeitsanalyse arbeiten.
Unternehmen, die sich aktuell in der Wesentlichkeitsanalyse befinden, sollten diesen Prozess konsequent abschließen – auch bei einer möglichen Befreiung von der Berichtspflicht. Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse liefert zentrale Erkenntnisse zu Risiken, Chancen und Auswirkungen des Geschäftsmodells und bildet damit eine wichtige strategische Grundlage für ein wirksames Nachhaltigkeitsmanagement. Sie unterstützt zudem bei der Festlegung klarer Nachhaltigkeitsziele und Maßnahmen und schafft die Basis für zukünftige Berichterstattung sowie die Anwendung weiterer Standards wie GRI oder Umweltmanagementsysteme. Darüber hinaus helfen die erhobenen Daten, interne Prozesse zu optimieren und Einsparpotenziale zu identifizieren. Auch ohne direkte Berichtspflicht kann eine freiwillige Berichterstattung sinnvoll sein, um Transparenz zu schaffen, Stakeholder frühzeitig einzubinden und die eigene Positionierung als nachhaltiges Unternehmen zu stärken.
Kategorie 5: Unternehmen mit weniger als 1000 Mitarbeitenden, die noch am Anfang stehen.
Unternehmen, die bisher noch keine Berichterstattung durchgeführt haben, sollten die Zeit nutzen, um sich mit den Grundlagen der Nachhaltigkeitsberichterstattung vertraut zu machen. Eine Wesentlichkeitsanalyse kann helfen, Geschäftsrisiken und Chancen besser zu verstehen und gezielte Maßnahmen zu entwickeln. Auch ohne Verpflichtung kann ein strukturiertes Nachhaltigkeitsmanagement sinnvoll sein, um langfristig wettbewerbsfähig zu bleiben. Besonders Unternehmen, die in Lieferketten großer Unternehmen eingebunden sind, sollten frühzeitig ESG-Daten erfassen, um künftige Anforderungen leichter erfüllen zu können.
4. Warum Berichterstattung auch freiwillig wichtig ist
Auch wenn der Omnibus-Vorschlag für einige Unternehmen die Berichtspflicht voraussichtlich aufhebt, bleibt eine freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung ein wertvolles strategisches Instrument. Unternehmen können ihre bisherigen Erfahrungen gezielt nutzen, um ihre Berichterstattung effizient auszurichten und den Fokus auf operativ relevante Aspekte zu legen.
Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse bleibt dabei zentral: Sie zeigt nicht nur regulatorische Anforderungen, sondern auch wirtschaftliche Chancen und Risiken auf und bildet so die Grundlage für fundierte strategische Entscheidungen und eine effektive Priorisierung. Nachhaltigkeitsberichterstattung schafft darüber hinaus Transparenz und stärkt das Vertrauen von Investoren, Kunden und Geschäftspartnern, die zunehmend ESG-Daten einfordern – auch von nicht direkt berichtspflichtigen Unternehmen. Sie erleichtert den Zugang zu Finanzierungen, fördert die frühzeitige Risikoerkennung und ermöglicht langfristige Effizienzgewinne.
Gleichzeitig steigert eine klare ESG-Ausrichtung die Wettbewerbsfähigkeit und Arbeitgeberattraktivität – ein wesentlicher Vorteil im Wettbewerb um Fachkräfte. Nachhaltige Innovationen eröffnen zudem neue Geschäftschancen und stärken die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens. Anstatt abzuwarten, sollten Unternehmen die Gelegenheit nutzen, ihre Nachhaltigkeitsstrategie aktiv weiterzuentwickeln und so Resilienz sowie langfristigen wirtschaftlichen Erfolg sichern.
Möglichkeiten für freiwillige Berichterstattung
Unternehmen, die weiterhin Nachhaltigkeitsinformationen veröffentlichen möchten, haben verschiedene Berichtsstandards und Formate zur Auswahl, die an ihre individuellen Anforderungen angepasst werden können:
- ESRS (European Sustainability Reporting Standards): Unternehmen, die bereits nach ESRS berichten oder sich darauf vorbereitet haben, können ihre Berichterstattung freiwillig fortsetzen, auch wenn sie nicht mehr berichtspflichtig sind. Dies bietet den Vorteil, weiterhin vergleichbare ESG-Daten bereitzustellen. Außerdem muss keine kostenintensive Prüfung durch Wirtschaftsprüfung mehr durchgeführt werden.
- VSME (Voluntary SME Standard): Eine vereinfachte und zielgerichtete Alternative für kleinere Unternehmen, die einen strukturierten Nachhaltigkeitsbericht erstellen möchten, ohne den vollen Umfang der ESRS-Anforderungen erfüllen zu müssen. Man kann einfach von den ESRS Anforderungen auf die VSME wechseln. Code Gaia bietet hier ein Mapping an, um den richtigen Platz für bereits erarbeitete Inhalte zu finden.
- Hybride Lösungen: Unternehmen können eine Kombination aus verschiedenen Standards nutzen, um die Berichterstattung gezielt an ihre Stakeholder-Anforderungen anzupassen. Beispielsweise kann man den VSME mit Element aus dem ESRS freiwillig ergänzen.
- GRI (Global Reporting Initiative): Ein international anerkannter Standard, der sich insbesondere für global agierende Unternehmen eignet und eine breite Vergleichbarkeit ermöglicht.
Diese flexiblen Berichtsoptionen ermöglichen es Unternehmen, ihre Nachhaltigkeitsstrategie weiterhin sichtbar zu machen, regulatorischen Entwicklungen proaktiv zu begegnen und die Vorteile einer strukturierten ESG-Kommunikation zu nutzen.
5. Q&A: Die wichtigsten Fragen und Antworten
Führt die Berichterstattung nach ESRS zu einer nachhaltigeren Unternehmensführung?
Ja, durch die Berichterstattung nach ESRS und insbesondere durch die Durchführung der doppelten Wesentlichkeitsbewertung werden Unternehmen gezielt auf wesentliche Nachhaltigkeitsthemen aufmerksam. Dies führt dazu, dass nachhaltige Maßnahmen ergriffen und verbessert werden.
Wie sollen Unternehmen mit den Berichtsanforderungen ab 2026 umgehen?
Unternehmen sollten sich weiterhin auf die Berichterstattung vorbereiten, Berichtsinhalte weiter ausarbeiten und Daten sammeln. Datenmanagement und Maßnahmenmanagement sollten weiterhin forciert werden. Das “Stop-the-Clock”-Verfahren sollte genau beobachtet werden, um rechtzeitig reagieren zu können und nicht überrollt zu werden.
Wie sinnvoll ist es eine ROI-Bewertung zu machen?
Wenn das Engagement der Geschäftsführung vorhanden ist, sollte die Arbeit an Nachhaltigkeitsthemen fortgesetzt werden, auch wenn der Omnibus-Vorschlag der EU-Kommission zur Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung noch nicht final beschlossen ist. Eine spezifische ROI-Bewertung kann sehr sinnvoll sein, um den finanziellen Nutzen von Nachhaltigkeitsmaßnahmen zu quantifizieren und die Entscheidungsfindung zu unterstützen. Die doppelte Wesentlichkeitsbewertung und die Klimabilanz sollten dafür im besten Fall abgeschlossen werden, da sie wichtige Grundlagen für eine fundierte ROI-Bewertung darstellen.
Wie relevant werden internationale Standards wie GRI in Zukunft sein? Werden sie durch Standards wie VSME abgelöst?
Internationale Standards wie die Global Reporting Initiative (GRI) behalten ihre Relevanz, insbesondere für die internationale Berichterstattung. Für europäische Unternehmen empfiehlt es sich, sich primär an den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) zu orientieren, die im Rahmen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) entwickelt wurden. Für internationale Partner kann eine Mapping-Strategie zwischen ESRS und GRI sinnvoll sein, um die Anforderungen beider Standards zu erfüllen.
Wird im VSME-Standard auch die CO₂-Bilanzierung abgefragt?
Ja, der freiwillige Standard für kleine und mittlere Unternehmen (VSME) beinhaltet die CO₂-Bilanzierung für Scope 1 und 2 Emissionen. Freiwillig kann aber auch Scope 3 berichtet werden. Dieser Standard ermöglicht es KMU, ihre Nachhaltigkeitsleistung strukturiert zu erfassen und zu berichten.
Besteht für kleinere und mittlere Unternehmen nach der Omnibusinitiative weiterhin eine CSRD-Pflicht?
Nach dem aktuellen Vorschlag der EU-Kommission im Rahmen des Omnibus-Pakets sollen die Anforderungen der CSRD für kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) abgeschafft werden. Es ist geplant, dass nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden berichtspflichtig sind, was die Anzahl der betroffenen Unternehmen erheblich verringern würde. Diese Änderungen müssen jedoch noch vom EU-Parlament und den Mitgliedstaaten genehmigt werden.
Was passiert, wenn ein Unternehmen berichtspflichtig ist, aber nicht berichtet?
Unternehmen, die ihrer Berichtspflicht nicht nachkommen, können mit Sanktionen rechnen, die von Geldstrafen bis zu weiteren rechtlichen Konsequenzen reichen. Die genauen Strafen variieren je nach nationaler Gesetzgebung und können erheblich sein.
Wie unterstützt die Code Gaia Software Wirtschaftsprüfer bei der Nachhaltigkeitsprüfung?
Unsere Software unterstützt Wirtschaftsprüfer bei der Nachhaltigkeitsprüfung durch Funktionen wie Zugriffsmöglichkeiten für Prüfer, Nachverfolgbarkeit von Änderungen, Dokumentenanhänge und Freigabeprozesse. Zudem ist die Coda Gaia Software nach Prüfungsstandards wie dem IDW PS 880 zertifiziert, was die Qualität und Zuverlässigkeit der Prüfungen erhöht.
Wird es die Green Claims Directive weiterhin geben?
Ja, die Green Claims Directive bleibt bestehen. Allerdings wird sie im Rahmen der Deregulierungsdebatte geprüft, um mögliche Vereinfachungen oder Anpassungen vorzunehmen.