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Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG): Was Unternehmen jetzt wissen müssen

LkSG | 16. Juli 2024
Lea Müller
Sustainability Specialist Code Gaia

In der heutigen global vernetzten Wirtschaft erstrecken sich Lieferketten oft über Kontinente hinweg, verbinden Unternehmen mit Lieferanten, Herstellern und Kunden weltweit. Diese Komplexität kann manchmal die ethischen und ökologischen Auswirkungen von Geschäftsabläufen verschleiern. Hier setzt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) an, ein bahnbrechendes Gesetz, das Transparenz und Verantwortlichkeit in Lieferketten sicherstellen soll, um Menschenrechte und Umweltstandards auf allen Ebenen zu gewährleisten.

In diesem kurzen Beitrag wollen wir darlegen, was sich hinter dem Zungenbrecherwort Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzt (LkSG) genau verbirgt und zeigen, wie man stressfrei zum fertigen LkSG-Bericht gelangen kann.

Inhaltsverzeichnis

  1. Was ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)?
  2. Wen betrifft das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)?
  3. Wie ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) aufgebaut?
  4. Was müssen Unternehmen laut Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) tun?
  5. Wie entscheidet man, was berichtet werden soll und was sind die ersten Schritte für Unternehmen?
  6. Fazit

1. Was ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)?

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ist ein deutsches Gesetz, das die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards in ihren Lieferketten stärkt. Verabschiedet vom Bundestag, verlangt es von Unternehmen, ihre Lieferketten auf Risiken zu überprüfen und jährlich über ihre Erkenntnisse und Maßnahmen zu berichten. Dieser Bericht muss auf der Unternehmenswebsite veröffentlicht und bis zum 30. April eines jeden Jahres beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingereicht werden. Die erste Berichtsfrist endete am 30. April 2024, wurde aber bis zum Jahresende verlängert.

Beispielberichte:

2. Wen betrifft das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)?

Ab 2024 gilt das LkSG für Unternehmen, die ihre Hauptverwaltung in Deutschland haben oder eine Zweigniederlassung in Deutschland betreiben und mehr als 1.000 Mitarbeiter in Deutschland beschäftigen. Diese Schwelle zielt darauf ab, bedeutende Marktakteure einzubeziehen, ohne kleinere Unternehmen zu überlasten.

3. Wie ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) aufgebaut?

Das LkSG nennt explizit 12 menschenrechtsbezogene und 8 umweltbezogene Risiken, die in Anwendungsbereich des Gesetzes fallen:

Unternehmen müssen diese Risiken in ihrem eigenen Geschäftsbereich sowie bei mittelbaren Zulieferern identifizieren. Unmittelbare Lieferanten müssen nur analysiert werden, wenn Indizien für eine Verletzung vorliegen. Zunächst kann eine abstrakte Risikoanalyse stattfinden, um Lieferanten, die in bestimmten risikoreichen Ländern aktiv sind, herauszufiltern. Im nächsten Schritt müssen diese dann konkret analysiert und nach bestimmten Angemessenheitskritierien bewertet werden.

4. Was müssen Unternehmen laut Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) jetzt tun?

Um die Anforderungen des LkSG zu erfüllen, müssen Unternehmen ein umfassendes Sorgfaltspflichtensystem implementieren:

  1. Risikomanagement: Ein Risikomanagementsystem einrichten.
  2. Festlegung der betriebsinternen Zuständigkeit: eine interne Zuständigkeit für das Risikomanagementsystem festlegen.
  3. Regelmäßige Risikoanalysen: Jährliche oder anlassbezogene Risikoanalysen für den eigenen Geschäftsbereich und unmittelbare Zulieferer durchführen.
  4. Grundsatzerklärung: Eine Grundsatzerklärung zu ihrer Menschenrechtsstrategie und ihren Erwartungen an Beschäftigte und Zulieferer abgeben.
  5. Präventionsmaßnahmen: Präventionsstrategien im eigenen Geschäftsbereich und bei unmittelbaren Zulieferern festlegen und umsetzen.
  6. Abhilfemaßnahmen: Abhilfemaßnahmen entwickeln und deren Wirksamkeit überwachen. Bei besonders schweren Verstößen kann ein Abbruch der Geschäftsbeziehung notwendig sein.
  7. Beschwerdeverfahren: Ein Verfahren einrichten, bei dem Stakeholder Risiken oder Verstöße melden können, und die Wirksamkeit jährlich überprüfen.
  8. Sorgfaltspflichten bei mittelbaren Zulieferern: Bei potenziellen Risiken durch mittelbare Zulieferer ebenfalls Risikoanalysen, Grundsatzerklärungen usw. (Punkte 2-6) durchführen.
  9. Dokumentieren: Bis Ende April jedes Jahres einen Bericht über die Lieferkette veröffentlichen (ggf. im Rahmen der Nachhaltigkeitserklärung nach den ESRS).

Zwischen dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und der Nachhaltigkeitsberichterstattung nach NFRD/CSRD besteht zwar zurzeit kein direkter Bezug. Allerdings sind große inhaltliche Übereinstimmungen vorhanden. So umfassen die künftig anzuwendenden European Sustainability Reporting Standards (ESRS) im Themenfeld Soziales unter anderem Berichtspflichten zu Arbeitnehmern in der Lieferkette (ESRS S2).

Dementsprechend wurde auch ein Referentenentwurf vorgelegt, in dem vorgeschlagen wird, das LkSG so abzuändern, dass Unternehmen, die eine Nachhaltigkeitserklärung nach den ESRS vorlegen, von der Berichtspflicht nach dem LkSG befreit werden.

Dies schließt allerdings nicht das im LkSG vorgeschriebene Risikomanagement aus, sondern bezieht sich ausschließlich auf die Vorlage des Berichts.

5. Wie unterstützt Code Gaia die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG)?

Code Gaia bietet eine benutzerfreundliche Lösung für Unternehmen, die sich an die Anforderungen des LkSG halten müssen:

  1. Lieferantenidentifikation: Lieferanten können manuell eingetragen oder automatisch aus hochgeladenen Rechnungen erkannt werden.
  2. Erste abstrakte Risikoeinstufung: Lieferanten werden anhand mehrerer Faktoren (Herstellungsland, Branche usw.) gescreent, um eine erste Risikobewertung zu erstellen.
  3. Überprüfung der Risikobewertung: Unternehmen können die vorläufige Risikoliste einsehen, anpassen und nach Relevanz ordnen. Bei Abweichungen, etwa wenn ein Unternehmen eng mit einem Lieferanten zusammenarbeitet und genaue Kenntnisse über dessen Praktiken hat, kann die Liste entsprechend korrigiert werden.
  4. Lieferantensurvey: Nach Überarbeitung der Risikoliste wird ein Fragebogen an die Lieferanten gesendet, um deren Zertifizierungen gegen die identifizierten Risiken abzufragen. Bei fehlenden Zertifizierungen wird explizit nachgehakt.
  5. Endgültige, konkrete Risikobewertung: Basierend auf den Antworten der Lieferanten wird eine finale Risikoliste erstellt.

Dokumentation der Präventions- und Abhilfemaßnahmen: Unternehmen dokumentieren ihre ergriffenen Präventions- und Abhilfemaßnahmen sowie deren Fortschritt und Wirksamkeit, wobei in der Software Vorschläge gemacht werden können.

Hier noch einmal eine grafische Darstellung der abstrakten & konkreten Risikobewertung bei Code Gaia:

Code Gaia erleichtert die Einhaltung der Vorschriften, indem es Teile des Sorgfaltspflichtenprozesses automatisiert, die Dokumentation von Sorgfaltspflichten ermöglicht und Unternehmen in die Lage versetzt, identifizierte Risiken effektiv zu adressieren.

Unser Risikoassessment funktioniert dabei ohne lästige Formulare und Umfragen, um die Geschäftsbeziehungen nicht zu belasten und die Zusammenarbeit mit Ihren Lieferanten zu erleichtern.

Unser Modul arbeitet zudem mit unseren ESRS-Modulen zusammen, sodass Sie beide Anforderungen mit einer Lösung abdecken können. Es ist so gebaut, dass es die zukünftigen Anforderungen der CSDDD ohne großen Aufwand umsetzen kann.

Sehen Sie sich jetzt unser Lieferkettenmodul an und erfahren Sie, wie Sie unkompliziert zu Ihrem LkSG-Bericht gelangen können.

6. Fazit

Das LkSG markiert einen bedeutenden Schritt in Richtung verantwortungsvoller Geschäftspraktiken, indem es Transparenz und Verantwortlichkeit in Lieferketten fordert. Während Unternehmen sich auf die Einhaltung dieser neuen Standards vorbereiten, werden Werkzeuge wie Code Gaia unverzichtbar sein, um die Komplexitäten der Einhaltung zu bewältigen und ethische Geschäftsabläufe zu fördern.

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