Angesichts der „Omnibus“-Vorschläge vom Februar 2025 und der Verzögerungen bei der Verringerung der Verpflichtung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen mit weniger als 1000 Mitarbeitenden beschließen einige Unternehmen (die unter die neue Berichtsschwelle fallen), trotzdem Nachhaltigkeitsinformationen in einer Weise zu berichten, die mit den europäischen Normen übereinstimmt. Die Europäische Kommission hat empfohlen, dass alle Unternehmen, die nicht zur Berichterstattung nach ESRS Set 1 verpflichtet sind, freiwillig nach dem Voluntary ESRS for SMEs (VSME) berichten sollten.
Der VSME wurde von der EFRAG ausgearbeitet und richtet sich an nicht börsennotierte Kleinst-, Klein- und mittlere Unternehmen mit 1 bis 250 Beschäftigten. EFRAG hat kürzlich bestätigt, dass der VSME kein geeigneter Berichtsstandard für Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden ist (Online-Konferenz „VSME in Action: Empowering SMEs for a Sustainable Future“, 7. April 2025).
Code Gaia hat mit vielen Unternehmen, die nicht mehr verpflichtet sind, nach den ESRS Bericht zu erstatten, gesprochen. Dabei hat sich herauskristallisiert, dass nach wie vor ein Interesse an einer Berichterstattung besteht. Der VSME-Standard sei nach Meinung vieler Befragten jedoch zu einfach und es wurde daher um eine freiwillige, angepasste und reduzierte Version des vollständigen ESRS (Set 1) gebeten. Um diese Unternehmen bei ihrer Berichterstattung zu unterstützen, schlagen wir einen reduzierten Berichtsumfang vor, der sich auf die vollständigen ESRS und nicht auf den VSME stützt.
Wir bietet diesen nun offiziell unter dem „ESRS-light“-Konzept an. Der Vorschlag ist als modulare Option in unsere Software für Nachhaltigkeitsberichte und Wesentlichkeitsanalysen integriert.
Unser Vorschlag
Die vorgeschlagene Lösung ist ein reduzierter Umfang des ESRS Set 1, der alle notwendigen Datenpunkte abdeckt, die für mittlere bis große Unternehmen (250 bis 1000 Beschäftigte) geeignet sind, aber sehr komplizierte oder irrelevante Datenpunkte ausschließt. Dies ermöglicht es den Unternehmen, mit einem realistischen, aber überschaubaren Umfang zu berichten, ohne einen zu stark vereinfachten VSME-Bericht zu riskieren.
Die Nachhaltigkeitsexpert:innen von Code Gaia haben nach eigenem fachlichen Ermessen einen ESRS mit reduziertem Umfang vorgelegt, der (unserer Meinung nach) besser auf die Bedürfnisse dieser mittelständischen Unternehmen zugeschnitten ist.
In Ermangelung aktueller Leitlinien stützte sich diese Umfangsreduzierung nicht auf eine spezifische offizielle Veröffentlichung der EFRAG oder der EU-Kommission oder einer Einrichtung der Mitgliedstaaten.
Der reduzierte Umfang entspricht etwa 65 % der gesamten Berichtsinputs (Datenpunkte/ DRs/ ARs) des ESRS Satz 1. Es ist jedoch zu beachten, dass dies nicht 65 % der Berichtslast entspricht. Nicht alle Anforderungen sind mit dem gleichen Aufwand verbunden.
Außerdem ist der reduzierte Umfang kein Ersatz für eine Wesentlichkeitsanalyse. Das Konzept der Wesentlichkeit sollte nach wie vor gelten, und eine Wesentlichkeitsanalyse wird wahrscheinlich dazu führen, dass viele der Anforderungen mit reduziertem Umfang als nicht relevant für das berichtende Unternehmen eingestuft werden (was de facto eine weitere Reduzierung des Umfangs darstellt).
Unsere Herangehensweise
Code Gaia hat den folgende Ansatz verwendet, um zu bestimmen, welche Berichtsanforderungen im reduzierten Anwendungsbereich verbleiben sollten.
Anforderungen wurden für die Aufnahme in den reduzierten Anwendungsbereich bevorzugt, wenn die folgenden Kriterien zutreffen:
- Die Anforderung fragt nach den am häufigsten geforderten ESG-Informationen (d. h. nach denjenigen, die in anderen Rahmenwerken üblich sind und auch im VSME enthalten sind).
- Es wird davon ausgegangen, dass die Anforderung nach Kennzahlen fragt, auf die die meisten Unternehmen wahrscheinlich Zugriff haben (Energieverbrauch, Wasserverbrauch, Anzahl der Mitarbeiter usw.).
- Die Kennzahlen werden als relativ leicht zu berechnen angesehen.
- Die Anforderung hat einen hohen Informationswert für typische Interessengruppen.
- Wenn es sowohl qualitative als auch quantitative Datenpunkte gibt, die ähnliche Informationen verlangen, sollte die quantitative Anforderung aufgenommen werden.
Anforderungen wurden für den Auschluss aus dem reduzierten Anwendungsbereich bevorzugt, wenn die folgenden Kriterien zutreffen:
- Anforderungen, die nach finanziellen KPIs in Bezug auf das IRO-Management fragten.
- Anforderungen, bei denen davon ausgegangen wurde, dass sie Informationen zwischen ESRS 2 und den aktuellen Standards duplizieren.
- Die Anforderungen sehen die Angabe von Daten vor, die nur schwer zugänglich oder zu erheben sind oder bei denen es sich um eine schwer zu berechnende Kennzahl handelt.
- Die Anforderungen haben nur einen begrenzten oder geringen Anwendungsfall (die Informationen scheinen für ein breites Spektrum typischer Interessengruppen nicht relevant zu sein).
- Die Anforderungen werden als sehr ESRS-spezifisch angesehen und werden von anderen Berichtsrahmen nicht häufig verlangt.
- Die Mindestangabepflichten (MDR) werden eher als hilfreiche Orientierungshilfe denn als notwendige Datenpunkte betrachtet.
Tabelle der einbezogenen Anforderungen (vorbehaltlich der Wesentlichkeit)
Referenzcode | Titel |
---|---|
ESRS 2 Allgemeine Angaben | |
ESRS 2 BP-1 5a | Erstellungsbasis |
ESRS 2 BP-1 5c | Abdeckung der Wertschöpfungskette |
ESRS 2 BP-2 14 | Fehler bei der Berichterstattung in früheren Berichtszeiträumen |
ESRS 2 GOV-1 21a, d&e | Vielfalt der obersten Organe – Quantitative Daten |
ESRS 2 GOV-1 23 | Entwicklung von Fähigkeiten und Fachwissen im Bereich Nachhaltigkeit |
ESRS 2 SBM-1 40a | Beschreibung der Produkte, Dienstleistungen, Märkte und Kundengruppen |
ESRS 2 SBM-1 40a_iii | Zahl der Beschäftigten nach geografischen Gebieten |
ESRS 2 SBM-1 40g | Elemente der Unternehmensstrategie mit Bezug auf Nachhaltigkeitsaspekte |
ESRS 2 SBM-1 42 | Beschreibung des Geschäftsmodells und der Wertschöpfungskette |
ESRS 2 SBM-2 45a | Einbeziehung der Interessenträger |
ESRS 2 SBM-3 48a | Beschreibung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen |
ESRS 2 IRO-1 53a | Methoden und Annahmen im Verfahren der Wesentlichkeitsanalyse |
ESRS E1 Klimawandel | |
ESRS E1-1 17 | Schätzung der Verabschiedung des Klimaübergangsplans |
ESRS E1-1 16a | Kompatibilität des Pariser Abkommens |
ESRS E1-1 16j | Fortschritte bei der Umsetzung des Übergangsplans |
ESRS E1-2 | Konzepte im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel |
ESRS E1-4 | Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel |
ESRS E1-4 34a&b | THG-Emissionsreduktionsziele |
ESRS E1-4 34c | Basisjahr und Bezugswert der Emissionsreduktionsziele |
ESRS E1-5 37 | Gesamtenergieverbrauch |
ESRS E1-5 38 | Energieverbrauch aus fossilen Quellen |
ESRS E1-5 39 | Energieerzeugung |
ESRS E1-5 40 | Energieintensität |
ESRS E1-6 AR39-46 | Kontextinformationen zu THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen |
ESRS E1-6 47 | Wesentliche Änderungen im Umfang des Unternehmens und der Wertschöpfungskette |
ESRS E1-6 53 | THG-Emissionsintensität |
ESRS E1-6 55 | Abgleich der Nettoeinnahmen |
ESRS E1-7 58a | Abbau und die Speicherung von Treibhausgasen |
ESRS E1-7 58b | Abbau und Speicherung von Treibhausgasen |
ESRS E1-7 61 | CO2-Zertfikate für Treibhausgasneutralität |
ESRS E2 Verschmutzung | |
ESRS E2-1 | Konzepte im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung |
ESRS E2-3 | Ziele im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung |
ESRS E2-4 28 | Emissionsmengen von Schadstoffen und Mikroplastik |
ESRS E2-4 30 | Kontextinformationen zu Schadstoffen und Mikroplastik |
ESRS E2-5 | Besorgniserregende Stoffe und besonders besorgniserregende Stoffe |
ESRS E2-5 34 | Gesamtmenge besorgniserregender Stoffe |
ESRS E2-5 35 | Gesamtmenge besonders besorgniserregender Stoffe |
ESRS E3 Wasser- und Meeresressourcen | |
ESRS E3-1 | Konzepte im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen |
ESRS E3-3 | ESRS E3-3 Ziele im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen |
ESRS E3-4 | Wasserverbrauch |
ESRS E3-4 28 | Wasserverbrauch |
ESRS E3-4 28(e) | Kontextinformation zu Wasserverbrauch |
ESRS E3-4 29 | Wasserintensität |
ESRS E4 Biologische Vielfalt und Ökosysteme | |
ESRS E4-2 | Konzepte im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen |
ESRS E4-4 | Ziele im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen |
ESRS E4-5 35 | Standorte in oder in der Nähe von Gebieten mit schutzbedürftiger Biodiversität |
ESRS E5 Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft | |
ESRS E5-1 | Konzepte im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft |
ESRS E5-4 31 | Materialien für die Herstellung der Produkte und Dienstleistungen |
ESRS E5-4 32 | Methoden zur Berechnung der Materialmengen |
ESRS E5-5 37 | Abfallmengen |
ESRS E5-5 39 | Gefährliche und radioaktive Abfälle |
ESRS S1 Eigene Belegschaft | |
ESRS S1-1 | Konzepte im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens |
ESRS S1-2 | Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte des Unternehmens und von Arbeitnehmervertretern in Bezug auf Auswirkungen |
ESRS S1-3 | Verfahren zur Behebung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte des Unternehmens Bedenkens äußern kann |
ESRS S1-4 40 | Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Risiken und Chancen |
ESRS S1-5 | Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen |
ESRS S1-6 50ai | Gesamtzahl der Beschäftigten nach Geschlecht |
ESRS S1-6 50aii | Gesamtzahl der Beschäftigten nach Land |
ESRS S1-6 50b | Gesamtzahl der Beschäftigten nach Vertragsart und Geschlecht |
ESRS S1-6 50c | Mitarbeiterfluktuation |
ESRS S1-6 50d-f | Hintergrundinformationen zu den Merkmalen der Beschäftigten |
ESRS S1-7 55a | Anzahl der nicht angestellten Beschäftigten in der eigenen Belegschaft des Unternehmens |
ESRS S1-9 66a | Geschlechterverteilung auf der obersten Führungsebene |
ESRS S1-9 66b | Verteilung der Beschäftigten nach Altersgruppen |
ESRS S1-10 | Angemessene Entlohnung |
ESRS S1-12 | Menschen mit Behinderungen |
ESRS S1-13 | Kennzahlen für Weiterbildung und Kompetenzentwicklung |
ESRS S1-14 | Kennzahlen für Gesundheitsschutz und Sicherheit |
ESRS S1-15 | Kennzahlen für die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben |
ESRS S1-16 97a | Geschlechtsspezifische Verdienstgefälle |
ESRS S1-17 | Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechten |
ESRS S1-17 103 | Fälle von Diskriminierung |
ESRS S1-17 103d | Abgleich der angegebenen Geldbeträge |
ESRS S1-17 104 | Hintergrundinformationen zu Fällen von Diskriminierung |
ESRS S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette | |
ESRS S2-1 | Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette |
ESRS S2-4 32 | Maßnahmen in Bezug auf die wesentlichen Auswirkungen im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette |
ESRS S2-4 34 | Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Risiken und Chancen |
ESRS S2-4 36 | Schwerwiegende Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten |
ESRS S3 Betroffene Gemeinschaften | |
ESRS S3-1 | Konzepte im Zusammenhang mit betroffenen Gemeinschaften |
ESRS S3-4 32 | Maßnahmen in Bezug auf die wesentlichen Auswirkungen im Zusammenhang mit betroffenen Gemeinschaften |
ESRS S3-4 34 | Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Risiken und Chancen |
ESRS S3-4 36 | Schwerwiegende Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten |
ESRS S4 Verbraucher und Endnutzer | |
ESRS S4-1 | Konzepte im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern |
ESRS S4-4 31 | Maßnahmen in Bezug auf die wesentlichen Auswirkungen im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern |
ESRS S4-4 33 | Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Risiken und Chancen |
ESRS S4-4 35 | Schwerwiegende Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten |
ESRS G1 Unternehmensführung | |
ESRS G1-1 | Konzepte in Bezug auf Unternehmensführung und Unternehmenskultur |
ESRS G1-2 | Management der Beziehungen zu Lieferanten |
ESRS G1-4 24a | Verstöße gegen Korruptions- und Bestechungsvorschriften |
ESRS G1-4 24b | Maßnahmen gegen Verstöße gegen Verfahren und Standards zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung |
ESRS G1-4 25a-c | Bestätigte Fälle von Korruption oder Bestechung |
ESRS G1-4 25d | Kontextinformationen zu bestätigten Fälle von Korruption oder Bestechung |
ESRS G1-5 29b | Monetärer Wert der finanziellen Zuwendungen und Sachleistungen |
ESRS G1-6 | Zahlungspraktiken |
ESRS G1-6 33a-c | Kennzahlen zu Zahlungspraktiken |