Omnibus, Lieferkettengesetz & Co.: Weniger Bürokratie oder neue Hürden?

Omnibus | 7. März 2025
Lisa Schosser
Partner & ESG Advisory Board, KPMG Deutschland

Das Gespräch zwischen Code Gaia CEO Markus Adler und Lisa Schosser, Partnerin bei KPMG Deutschland und Mitglied des ESG Advisory Boards ist auch in unserem Podcast Code Green nachhörbar.

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Nachhaltigkeitsberichterstattung, Lieferkettenregulierungen und Bürokratieabbau – mit dem Omnibus-Vorschlag, welcher am 26. Februar von der Europäischen Kommission veröffentlicht wurde, bringt die EU eine neue Dynamik in die ESG-Compliance. Doch was bedeutet das für Unternehmen? Welche Chancen und Herausforderungen ergeben sich, und welche nächsten Schritte sollten Verantwortliche jetzt einleiten? Diese Fragen sollen mit diesem Beitrag beantwortet werden.

Inhaltsverzeichnis

  1. Der Omnibus-Vorschlag: Weniger Bürokratie oder neue Unsicherheit?
  2. Herausforderungen für Unternehmen: Wer ist betroffen und was ändert sich?
  3. Chancen für die Praxis: Wie Unternehmen die Verordnung nutzen können
  4. Die nächsten Schritte: So sollten Unternehmen jetzt vorgehen
  5. Fazit

1. Der Omnibus-Vorschlag: Weniger Bürokratie oder neue Unsicherheit?

Die EU-Kommission hat den Omnibus-Vorschlag ins Leben gerufen, um Nachhaltigkeitsvorgaben praxisnäher und einfacher zu gestalten. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der geplanten Reduzierung des Anwenderkreises, den vereinfachten Berichtspflichten und dem angepassten Sorgfaltspflichten im Lieferkettengesetz. Unternehmen sollen sich stärker auf relevante Daten konzentrieren können, anstatt in Bürokratie zu versinken.

Ob diese Änderungen tatsächlich zu mehr Rechtssicherheit führen oder eher für neue Unsicherheiten sorgen, hängt maßgeblich von der konkreten Umsetzung ab. Sicher ist jedoch, dass der Vorschlag auf gemischte Reaktionen trifft. Während einige Unternehmen auf eine spürbare Entlastung hoffen, befürchten andere, dass sie bereits getätigte Investitionen in Nachhaltigkeitsprozesse an Wert verlieren.

2. Herausforderungen für Unternehmen: Wer ist betroffen und was ändert sich?

Der Omnibus-Vorschlag bringt wesentliche Änderungen für Unternehmen mit sich, insbesondere für jene, die bereits frühzeitig mit der Umsetzung der CSRD-Vorgaben begonnen haben. Betroffen sind vor allem mittelständische Unternehmen mit 250 bis 1.000 Mitarbeitenden, die bislang unter die Nachhaltigkeitsberichterstattung der CSRD gefallen wären. Durch die vorgeschlagene Anhebung der Schwellenwerte könnten viele dieser Unternehmen aus der Pflicht herausfallen. Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und einem Umsatz von über 450 Millionen Euro bleiben weiterhin berichtspflichtig. Für sie gelten die bestehenden Anforderungen zur EU-Taxonomie sowie zur doppelten Wesentlichkeitsbewertung weiterhin.

Ein zentrales Problem ist die unklare Übergangsfrist. Zwar gibt es eine „Stop the Clock“-Regelung, die die Einführung um zwei Jahre verschieben könnte, aber die finalen Details sind noch unklar. Gleichzeitig wurden sektorspezifische Standards gestrichen, was dazu führen könnte, dass Unternehmen künftig weniger Vergleichbarkeit in der Berichterstattung haben.

Zusätzlich steigt der Druck von Investoren und Banken. Nachhaltigkeitsdaten werden zunehmend von Kapitalmarktakteuren eingefordert, auch unabhängig von regulatorischen Verpflichtungen. Unternehmen stehen daher vor der Herausforderung, ihre ESG-Daten weiterhin strategisch zu nutzen, um im Markt wettbewerbsfähig zu bleiben.

Der Omnibus-Vorschlag soll Unternehmen entlasten, aber er bedeutet nicht, dass Nachhaltigkeit an Bedeutung verliert. Wer vorausschauend handelt, wird langfristig profitieren.

Lisa Schosser

Partnerin bei KPMG Deutschland

3. Chancen für die Praxis: Wie Unternehmen die Verordnung nutzen können

Trotz der Unsicherheiten bietet der Omnibus-Vorschlag auch neue Chancen für Unternehmen. Die Anpassungen ermöglichen eine pragmatischere Umsetzung der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Unternehmen können nun gezielter Schwerpunkte setzen, um ihre Prozesse effizienter zu gestalten.

Vorreiterrolle einnehmen

Wer sich freiwillig an den VSME-Standards oder andere offizielle Berichtsstandards hält, kann sich zudem als Vorreiter in der Nachhaltigkeitsberichterstattung positionieren. Diese proaktive Herangehensweise könnte sich als strategischer Vorteil erweisen, insbesondere in der Zusammenarbeit mit Geschäftspartnern oder bei der Akquise neuer Finanzierungsquellen. Wenn ein Unternehmen also in einem Geschäftszweig tätig ist, der als nachhaltig gesehen wird, dann kann es ein komparativer Nachteil sein, wenn andere berichten und das eigene Unternehmen nicht. Deshalb sollte man genau prüfen, wo die eigene strategische Relevanz liegt.

Doppelte Wesentlichkeitsbewertung nach wie vor wichtig

Nachhaltigkeit sollte darüber hinaus als integraler Bestandteil der Unternehmensstrategie betrachtet werden. Die doppelte Wesentlichkeitsbewertung hat sich als wertvolles Instrument für strategische Entscheidungen etabliert – unabhängig von regulatorischen Verpflichtungen. Unternehmen, die diese Methodik nutzen, erhalten tiefere Einblicke in ihre langfristigen Risiken und Chancen. Daher sollten Unternehmen die gewonnene Zeit nutzen, um ihre Datenqualität und Prozesse zu optimieren.

Viele CEOs haben zu mir gesagt: Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse war ein Gamechanger für unseren Strategieprozess. Unternehmen erlangen dadruch einen formalen, strukturierten Prozess, um Strategie, Risiken, Chancen und Auswirkungen zu bewerten.

4. Die nächsten Schritte: So sollten Unternehmen jetzt vorgehen

Unternehmen sollten die regulatorischen Entwicklungen genau verfolgen und sich frühzeitig mit den möglichen Auswirkungen auf ihre Berichterstattung auseinandersetzen. Auch wenn die finalen Änderungen noch ausstehen, ist es ratsam, sich jetzt auf verschiedene Szenarien vorzubereiten.

Weiterhin dranbleiben

Die bestehende Nachhaltigkeitsstrategie sollte weiter ausgebaut werden. Unternehmen, die bereits in Datenprozesse, Softwarelösungen und Berichterstattung investiert haben, sollten ihre Fortschritte nicht auf Eis legen. Die gewonnenen Erkenntnisse können auch für strategische Entscheidungen abseits der reinen ESG-Berichterstattung von Vorteil sein. Relevante Stakeholder sollten weiterhin eingebunden werden.

Nachhaltigkeitskennzahlen nach wie vor entscheidend

Investoren, Banken und Geschäftspartner verlangen zunehmend Nachhaltigkeitskennzahlen – unabhängig von der regulatorischen Pflicht. Wer sich frühzeitig darauf einstellt, kann sich Wettbewerbsvorteile sichern. Darüber hinaus ist es wichtig, die eigene Datenqualität zu verbessern. Eine robuste und effiziente ESG-Datenstrategie kann nicht nur die Berichtspflichten erleichtern, sondern auch für neue Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten genutzt werden.

5. Fazit

Der Omnibus-Vorschlag ist eine Reaktion auf die Diskussion um Bürokratieabbau und praxisnahe Nachhaltigkeitsberichterstattung. Doch für Unternehmen bedeutet das nicht, dass ESG an Bedeutung verliert – im Gegenteil. Unternehmen, die jetzt strategisch agieren und nachhaltige Prozesse verankern, werden langfristig profitieren.

Meines Erachtens gilt es jetzt nicht den Glauben zu verlieren. Jede Thematik braucht manchmal eine Anpassung. Doch alles, was Sinn und Zweck hat, bleibt am Ende bestehen.

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