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PPWR und VerpackDG am Stichtag: Was Unternehmen jetzt konkret umsetzen müssen

PPWR | 25. August 2026
Paula Staudacher
Marketing

Seit dem 12. August 2026 gelten zentrale Anforderungen der neuen EU-Verpackungsverordnung (PPWR) unmittelbar in der Europäischen Union. Für Unternehmen endet damit die Phase der reinen Vorbereitung: Jetzt müssen Verantwortlichkeiten geklärt, Verpackungsdaten strukturiert und die notwendigen Compliance-Prozesse umgesetzt werden.

Gemeinsam mit Miriam Oussalah, Senior Managerin bei KPMG Law, und Tom Kärcher, Senior Sustainability Manager bei Code Gaia, haben wir in unserem Webinar zum PPWR-Stichtag eingeordnet, welche Anforderungen jetzt relevant werden, wie PPWR und das deutsche VerpackDG zusammenspielen und wie Unternehmen die Umsetzung strukturiert angehen können.

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ZusammenfassungDie PPWR betrifft deutlich mehr Unternehmen als klassische Verpackungshersteller. Auch Importeure, Vertreiber und Unternehmen, die beispielsweise Transport- oder Versandverpackungen in Verkehr bringen, müssen prüfen, welche Rolle sie für die jeweilige Verpackung einnehmen und welche Pflichten daraus entstehen. Besonders relevant sind seit dem 12. August 2026 unter anderem Anforderungen an Stoffbeschränkungen, technische Dokumentation, Konformitätsbewertung und Kennzeichnung. Das deutsche VerpackDG ergänzt den europäischen Rahmen insbesondere bei der erweiterten Herstellerverantwortung.

Warum die PPWR jetzt operativ relevant wird

Die PPWR schafft einen europaweit unmittelbar geltenden Rechtsrahmen für Verpackungen. Verpackungen dürfen grundsätzlich nur noch in Verkehr gebracht werden, wenn sie den Anforderungen der PPWR entsprechen. Damit wird Verpackungs-Compliance zur Marktzugangsvoraussetzung. Neben regulatorischen Risiken können bei fehlender Konformität auch operative Risiken für Lieferketten und Vertrieb entstehen.

Die Anforderungen greifen schrittweise. Seit dem 12. August 2026 stehen insbesondere die Pflichten der verschiedenen Wirtschaftsakteure, Stoffbeschränkungen und Grenzwerte, bestimmte Kennzeichnungspflichten sowie die erweiterte Herstellerverantwortung im Fokus. Weitere Anforderungen, etwa zusätzliche Recycling- oder Wiederverwendungsvorgaben, folgen in den kommenden Jahren.

Welche Verpackungen und Unternehmen betroffen sind

Der Verpackungsbegriff ist weit gefasst. Er umfasst nicht nur klassische Verkaufsverpackungen, sondern unter anderem auch:

  • Umverpackungen,
  • Transport- und Versandverpackungen,
  • Serviceverpackungen,
  • Paletten,
  • Stretch- und Schrumpffolien sowie
  • weitere Verpackungskomponenten.

Damit betrifft die PPWR auch Unternehmen, deren Geschäftsmodell nicht unmittelbar auf Verpackungen basiert. Die zentrale Frage lautet deshalb nicht: Sind wir ein Verpackungsunternehmen? Sondern: Welche Verpackungen und Verpackungskomponenten bringen wir in welcher Form auf den Markt?

Besonders bei Transportverpackungen kann die Einordnung komplex sein. Einzelne Komponenten wie Paletten, Stretchfolie, Umreifungsbänder oder Dokumententaschen können nach Auffassung der EU-Kommission als eigenständige Verpackungen betrachtet werden. Daraus kann folgen, dass für die jeweilige Komponente eigene Anforderungen gelten und der jeweilige Erzeuger für deren Konformität verantwortlich ist.

Zusätzliche Orientierung geben die Anfang August veröffentlichten FAQs der EU-Kommission. Sie greifen praktische Anwendungsfragen der PPWR auf, unter anderem zu Transportverpackungen, einzelnen Verpackungskomponenten und bereits produzierten Lagerbeständen. Für Verpackungen, die bereits vor dem 12. August 2026 hergestellt wurden, sehen die Anwendungshinweise beispielsweise die Möglichkeit vor, erforderliche Kennzeichnungsinformationen über ein Begleitdokument bereitzustellen, statt bestehende Bestände nachträglich neu zu kennzeichnen.

Die FAQs selbst sind nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich bleibt die PPWR. Dennoch bieten sie wichtige Orientierung für die praktische Umsetzung und können auch für den Vollzug durch die Behörden relevant sein. Da bei einzelnen Fragestellungen weiterhin unterschiedliche Auslegungen auf europäischer und nationaler Ebene bestehen, sollten Grenzfälle nachvollziehbar dokumentiert und bei Bedarf rechtlich geprüft werden.

Welche Rollen und Pflichten Unternehmen beachten müssen

Entscheidend für die konkreten Anforderungen ist die Rolle, die ein Unternehmen bei der jeweiligen Verpackung einnimmt. Besonders relevant sind:

Erzeuger: Das Unternehmen stellt eine Verpackung selbst her oder lässt sie unter dem eigenen Namen oder der eigenen Marke herstellen.

Importeur: Das Unternehmen bringt eine Verpackung aus einem Drittland erstmals auf den EU-Markt.

Vertreiber: Das Unternehmen stellt eine Verpackung auf dem EU-Markt bereit, ohne selbst Erzeuger oder Importeur zu sein.

Hersteller im Sinne der erweiterten Herstellerverantwortung: Das Unternehmen stellt eine Verpackung erstmals in einem bestimmten Mitgliedstaat bereit.

Wichtig ist: Ein Unternehmen kann je nach Verpackung unterschiedliche Rollen einnehmen. Die Rollenbestimmung sollte daher nicht pauschal auf Unternehmensebene erfolgen. Für Erzeuger gehören insbesondere das Konformitätsbewertungsverfahren, die technische Dokumentation und die EU-Konformitätserklärung zu den zentralen Pflichten. Hinzu kommen Identifikations- und Kennzeichnungsanforderungen. Importeure müssen unter anderem sicherstellen, dass die erforderlichen Konformitätsnachweise und Kennzeichnungen vorliegen. Vertreiber wiederum müssen prüfen, ob formale Anforderungen erfüllt sind und bei Zweifeln an der Konformität entsprechende Maßnahmen einleiten.

Wie PPWR und VerpackDG zusammenspielen

Mit der PPWR gilt ein unmittelbar anwendbarer europäischer Rechtsrahmen. Das deutsche VerpackDG ergänzt diesen dort, wo die PPWR Raum für nationale Konkretisierungen lässt. Besonders relevant ist das im Bereich der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR). Die PPWR gibt den europäischen Rahmen vor, während das VerpackDG beispielsweise Registrierung, Datenanforderungen und Sanktionen in Deutschland konkretisiert. Für Unternehmen bedeutet das: Eine PPWR-Analyse allein reicht nicht aus. Auch die nationalen Anforderungen der jeweiligen Märkte müssen berücksichtigt werden.

Schritt für Schritt zur PPWR-Compliance

Damit aus den regulatorischen Anforderungen konkrete Prozesse werden, empfiehlt sich ein strukturiertes Vorgehen.

1. Verpackungsportfolio erfassen

Zunächst sollte transparent werden, welche Verpackungen und Verpackungskomponenten im Unternehmen verwendet und in Verkehr gebracht werden.

2. Rollen bestimmen

Für jede relevante Verpackung sollte geklärt werden, welche Rolle das Unternehmen einnimmt. Daraus ergibt sich der jeweilige Pflichtenkatalog.

3. Datenlücken identifizieren

Anschließend wird geprüft, welche Daten und Nachweise bereits vorhanden sind, welche Informationen fehlen und welche Dokumente oder Kennzeichnungen erstellt werden müssen.

4. Lieferanten einbinden

Viele benötigte Informationen, etwa Materialdaten, Zertifikate oder technische Nachweise, liegen bei Lieferanten. Unternehmen sollten deshalb frühzeitig definieren, welche Daten sie benötigen und wie diese bereitgestellt werden sollen.

5. Prozesse etablieren

PPWR-Compliance ist kein einmaliges Projekt. Verpackungen, Lieferanten und regulatorische Anforderungen verändern sich. Deshalb braucht es klare Verantwortlichkeiten und wiederkehrende Prozesse für Änderungen, Nachweise und Dokumentationen.

Wie Code Gaia bei der PPWR-Umsetzung unterstützt

Je mehr Verpackungen, Komponenten und Lieferanten ein Unternehmen verwalten muss, desto schwieriger wird es, die notwendigen Informationen über Excel-Dateien, E-Mails und Dokumentenordner konsistent zu halten. Mit dem PPWR-Modul von Code Gaia können Unternehmen Verpackungs- und Compliance-Daten zentral verwalten und die Umsetzung strukturiert bearbeiten.

Dazu gehören unter anderem:

  • zentrale Erfassung von Produkten, Verpackungen und Komponenten,
  • Bestimmung der relevanten PPWR-Rolle,
  • strukturierte Erfassung technischer Daten,
  • Zuordnung von Nachweisen und Quelldokumenten,
  • Lieferantenabfragen,
  • Erstellung von Konformitätserklärungen sowie
  • Prüfung auf Vollständigkeit.

Ist die Rolle eines Unternehmens noch unklar, unterstützt ein Role Picker über konkrete Ja-Nein-Fragen bei der Einordnung. Bestehende Dokumente können direkt mit einzelnen Angaben verknüpft werden. Eine AI-supported Funktion kann hinterlegte Dokumente zusätzlich auf PPWR-relevante Informationen analysieren und Daten für die weitere Prüfung vorausfüllen. Auch bestehende Produkt- und Verpackungsdaten können über Stücklisten oder ERP-Exporte importiert werden. So wird aus einer komplexen regulatorischen Anforderung ein strukturierter Prozess – von der Rollenbestimmung über die Datenerhebung bis zur dokumentierten Konformität.

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