Die endgültige Version des ESRS
Der Vorschlag der Europäischen Kommission für die neue Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) ist eine umfassende Erweiterung der Richtlinie zur Nichtfinanzberichterstattung (NFRD).
Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) hat eigene Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung eingeführt, um die berichteten Informationen verständlich, relevant, vergleichbar und auch überprüfbar zu machen. Ab 2024 wird der ESRS als Teil der CSRD für 50.000 Unternehmen gelten.
Die CSRD gibt die Regeln vor, die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) definieren die Inhalte. EFRAG PTF-ESRS hat seit Anfang 2022 verschiedene Arbeitspapiere veröffentlicht, um einen Einblick in den beabsichtigten Inhalt und die geplante Struktur der Standards zu geben. Mit der Veröffentlichung erster Konsultationsentwürfe seit Anfang 2022 wurde der öffentliche Konsultationsprozess am 29. April 2022 eingeleitet und endete am 08. August 2022.
Die endgültige Version
Am 23. November 2022 kündigte die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) die Entwicklung einer Reihe von Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung an, nachdem die Kommentare aus der öffentlichen Konsultation eingearbeitet worden waren. Die EU-Kommission hat nun die endgültigen ESRS-Entwürfe gemäß Art. 29b der Rechnungslegungsrichtlinie idF CSRD veröffentlicht.
Die zwölf ESRS umfassen alle Komponenten der Nachhaltigkeit, Umwelt, Soziales und Governance:
Cross-Cutting-Standards
- ESRS 1 Allgemeine Anforderungen
- ESRS 2 Allgemeine Angaben
Umwelt
- ESRS E1 Klimawandel
- ESRS E2 Umweltverschmutzung
- ESRS E3 Wasser und Meeresressourcen
- ESRS E4 Biologische Vielfalt und Ökosysteme
- ESRS E5 Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
Soziales
- ESRS S1 Eigene Arbeitskräfte
- ESRS S2 Beschäftigte in der Wertschöpfungskette
- ESRS S3 Betroffene Gemeinden
- ESRS S4 Verbraucher und Endnutzer
Unternehmensführung
- ESRS G1 Geschäftsgebaren
Was bringen die neuen Normen?
Die neuen Richtlinien CSRD und ESRS ermöglichen eine Angleichung der Nachhaltigkeitsberichterstattung an die Finanzberichterstattung. Die berichteten Informationen werden sowohl zukunftsorientiert als auch rückblickend, qualitativ und quantitativ sein. Diese vorgeschlagenen Offenlegungspflichten sollen einem breiten Spektrum von Stakeholdern wertvolle Einblicke in die nachhaltigen Auswirkungen, Risiken und Chancen eines Unternehmens bieten.
Die Implementierung
Nachdem das Europäische Parlament den überarbeiteten Entwurf der Corporate
Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie (CSRD) in erster Lesung am 10. November 2022 angenommen hat, ist dieser Vorschlag nun am 28. November 2022 vom Europäischen Rat endgültig verabschiedet worden. Nun muss die Richtlinie noch von den Präsidenten des Europäischen Parlaments und des Rates unterzeichnet und im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden. 20 Tage nach der Veröffentlichung ist der CSRD am 5. Januar 2023 in Kraft getreten.
Die Inhalte der neuen EU-Richtlinie müssen von den Mitgliedsstaaten innerhalb von 18 Monaten in nationales Recht umgesetzt werden. Ein entsprechender deutscher Gesetzesentwurf wird im Jahr 2023 erwartet.
Die verpflichtende Anwendung der CSRD wird ab 01.01.2024 wie folgt gestaffelt sein:
- 01.01.2024 (erster Bericht im Jahr 2025): Unternehmen, die bereits der CSR-Berichtspflicht unterliegen
- 01.01.2025 (erster Bericht im Jahr 2026): große Unternehmen, die derzeit nicht der CSR-Berichtspflicht unterliegen
- 01.01.2026 (erster Bericht im Jahr 2027): kapitalmarktorientierte KMU, kleine und nicht komplexe Kreditinstitute und firmeneigene Versicherungsgesellschaften, die noch nicht der aktuellen CSR-Berichtspflicht unterliegen.
Die angemessene Datenerhebung und die Identifizierung relevanter Prozesse wird jedoch eine große Herausforderung für die Ersteller der Berichte darstellen. Wir von Code Gaia unterstützen Sie gerne bei der Messung Ihrer Daten bis hin zum Abschlussbericht. Wir bieten Beratungsgespräche an, um Ihre spezifischen Bedürfnisse zu besprechen. Bitte vereinbaren Sie einen Termin für ein Beratungsgespräch.
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