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Wie die CSDDD sich auf das LkSG auswirkt und was dies für deutsche Firmen bedeutet

LkSG, Unkategorisiert | 25. Juli 2024
Lea Müller
Sustainability Specialist Code Gaia

Nach vier Jahren intensiver Verhandlungen wurde im Juni offiziell die Corporate Sustainability Due Diligence Richtlinie (CSDDD) auf EU-Ebene verabschiedet. Diese Lieferkettenrichtlinie zielt darauf ab, Unternehmen auf europäischer Ebene zur Verantwortungsübernahme für ihre Lieferketten zu verpflichten und somit Menschenrechts- und Umweltauswirkungen zu verringern. Ähnliche Gesetze lagen bereits in Frankreich (Loi de Vigilance) und Deutschland (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, LkSG) vor. Durch die CSDDD sollen diese nun europaweit vereinheitlicht werden. Nach Verabschiedung der CSDDD haben die Mitgliedsstaaten zwei Jahre Zeit, um diese in nationales Recht zu übertragen. In Deutschland soll dies durch eine Anpassung und Erweiterung des LkSG umgesetzt werden. In diesem Blogbeitrag wollen wir beide Richtlinien kurz beleuchten, die Unterschiede herausstellen und praktische Tipps für betroffene Unternehmen aufzeigen.

Inhaltsverzeichnis

  1. Was ist die Corporate Sustainability Due Diligence Richtlinie (CSDDD)?
  2. Inwiefern unterscheiden sich die Corporate Sustainability Due Diligence Richtlinie (CSDDD) und das Lieferkettensorgfaltsplichtengesetz (LkSG)?
  3. Welche Schritte müssen jetzt eingeleitet werden?
  4. Fazit

1. Was ist die Corporate Sustainability Due Diligence Richtlinie (CSDDD)?

Bevor wir aber zu den Details der Auswirkungen der CSDDD auf das LkSG kommen, lasst uns zunächst einen Blick auf die CSDDD selbst werfen. Eine Richtlinie für internationale Lieferketten hat es bisher in diesem Umfang nicht gegeben. Obwohl das Ausmaß der Richtlinie schon reduziert wurde, damit sich alle Beteiligten darauf einigen konnten, ist es trotzdem noch der umfangreichste Versuch, die internationalen Lieferketten zu regulieren. 

Europaweit werden über 5000 Unternehmen von der Richtlinie betroffen sein, da sie europäische Unternehmen ab einer Größe von 1000 Mitarbeitenden und 450 Millionen € Nettoumsatz sowie nicht-europäische Unternehmen mit mehr als 1000 Mitarbeitenden und 450  Millionen € Nettoumsatz im europäischen Markt mit einschließt. Es ist eine stufenweise Einführung der Richtlinie ab 2027 vorgesehen, die es kleineren Unternehmen zunächst erleichtern soll, sich an die neuen Vorgaben anzupassen.

Bis zur Einführung werden deutsche Unternehmen also weiterhin unter das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz fallen. Die deutsche Regierung hat aber bereits angekündigt, dass die Vorgaben des LkSG zunächst abgeschwächt werden, um die Einheitlichkeit mit der europäischen Richtlinie zu gewährleisten. In jedem Fall wird es ein Vorteil für deutsche Unternehmen sein, sich bereits jetzt im Detail mit der Lieferkette auseinanderzusetzen.

2. Inwiefern unterscheiden sich die Corporate Sustainability Due Diligence Richtlinie (CSDDD) und das Lieferkettensorgfaltsplichtengesetz (LkSG)?

Anwendungsbereich:  Während das LkSG ab 2024 für deutsche Unternehmen mit mehr als 1000 Mitarbeitenden gilt, trifft die CSDDD erst ab 2029 für Unternehmen dieser Größe zu und auch nur unter der Bedingung, dass 450 Mio. € Nettoumsatz überschritten werden.


Umfang der Sorgfaltspflichten:
Das LkSG konzentriert sich in erster Linie auf unmittelbare Lieferanten und bezieht mittelbare Lieferanten nur bei Kenntnis über Missstände mit ein. Die CSDDD hingegen betrifft die gesamte Lieferkette.


Im LkSG sind 13 Risikobereiche zu Menschenrechten und Umwelt definiert. Die CSDDD erweitert den Umfang um chemikalienbezogene Pflichten sowie solche zum Schutz der biologischen Vielfalt, von gefährdeten Arten, besonders geschützten Gebieten und der Meere.
Die CSDDD verpflichtet außerdem zur Vorlage eines Klimaübergangsplans im Einklang mit ESRS E1. Die Abstimmung mit anderen EU-Richtlinien geht auch über bisher existierende nationale Gesetze hinaus. Während das LkSG Spielraum für die Behebung oder Minimierung von tatsächlichen und potenziellen Auswirkungen lässt (nämlich nur soweit dies möglich ist), ist die CSDDD strenger und verpflichtet zur Abstellung oder Minimierung von Auswirkungen.


Haftung und Sanktionen: Die finanziellen Konsequenzen von Verstößen gegen die CSDDD sind noch nicht genau festgelegt. Allerdings ist die CSDDD auch hier strenger als das LkSG. Denn die EU-Richtlinie legt sowohl zivilrechtliche Haftung in Form von Entschädigungen von Geschädigten als auch angemessene Bußgelder auf Basis des weltweiten Nettoumsatzes fest. Das LkSG schloss zuvor zivilrechtliche Haftung aus und beschränkte Bußgelder auf bis zu 800.000 €.

Die untenstehende Grafik soll noch einmal einen klaren Überblick über die Unterschiede schaffen.

3. Welche Schritte müssen jetzt eingeleitet werden?

Insgesamt stellt sich heraus, dass deutsche Unternehmen die LkSG und später auch CSDDD berichtspflichtig werden, sich bereits jetzt damit auseinandersetzen sollten, wenn dies nicht bereits geschehen ist. Wir empfehlen folgende Schritte in Angriff zu nehmen: 

  1. Interne Verantwortlichkeiten festlegen und Teams zusammenbringen

Umwelt und Menschenrechte liegen bei vielen Unternehmen bei unterschiedlichen Teams. Es ist sinnvoll, so früh wie möglich Zusammenhänge zwischen diesen Teams herzustellen und eindeutige Verantwortlichkeit für die Sorgfaltspflichten der Lieferkette zu definieren. Darüber hinaus sollten Verbindung zu den Verantwortlichen für das Nachhaltigkeitsreporting hergestellt werden – insbesondere bei ESRS-berichtspflichtigen Unternehmen, da diese die Berichterstattung über die Lieferketten mit der ESRS-Nachhaltigkeitserklärung abdecken können.

  1. In Verbindung mit Lieferanten treten

Sie sollten schon jetzt gute Verbindungen mit ihren unmittelbaren Lieferanten aufbauen, damit sie diese später auch um weiter entfernte Lieferanten in der Lieferkette ergänzen können. Je früher Sie ein Berichtssystem und regelmäßigen Austausch mit Lieferanten etablieren, desto stabiler wird Ihr Netzwerk, wenn Sie es benötigen.

  1. Die Basis für ein Risikomanagementsystem etablieren

Verantwortlichkeiten festzulegen und Lieferantenverbindungen zu prüfen, sind bloß die ersten Schritte. Das LkSG fordert den Aufbau eines Risikomanagementsystems. Mit einem solchen Managementsystem können Sie Lieferanten und Risiken dauerhaft überwachen und Verletzungen vorbeugen. Daher ist sinnvoll, sich schon jetzt mit den benötigten Elementen für ein Risikomanagementsystem auseinanderzusetzen.

  1. Mit der Risikoanalyse auseinandersetzen

Anders als klassische finanzielle Risikoanalysen geben das LkSG und die CSDDD klar vor, dass Unternehmen sich bei der Risikoanalyse auf die betroffenen Gemeinschaften und Umwelt konzentrieren sollen. Das heißt, Sie sollten sich damit auseinandersetzen, wie Risiken für Menschen und Umwelt vor Ort einzuordnen sind. Das erfordert neue methodische Bewertungen, mit denen Sie sich schon jetzt vertraut machen sollten. 

  1. Maßnahmen zur Risikobewältigung vorbereiten

Auch wenn die einzelnen Risiken noch nicht bekannt sind, können Sie sich schon jetzt damit beschäftigen, welche Maßnahmen in Ihrem Unternehmen bereits getroffen werden und in der Zukunft eingeführt werden sollen. Zum Beispiel kann es sinnvoll sein, schon jetzt menschenrechts- und umweltbezogene Erwartungen an die Lieferanten zu definieren und als Auswahlkriterien für neue Lieferanten anzuwenden (siehe auch LkSG § 6 (4) 1.). Außerdem können Sie heute schon Schulungen zu diesen Themen im eigenen Geschäftsbereich verankern (siehe auch LkSG § 6 (3) 3.). Präventive Maßnahmen können in der Zukunft viel Aufwand ersparen. 

4. Fazit

Die CSDDD beweist: Es wird nicht mehr geduldet werden, Lieferketten einfach sich selbst zu überlassen. Durch die verringerte Anzahl an Unternehmen, die von der Berichtspflicht betroffen sind, werden die europäischen Regierungen mehr Kapazitäten haben, die berichtenden Unternehmen umfangreich zu prüfen. Daher ist es äußerst ratsam, das Thema Lieferkette sehr ernst zu nehmen und die Schritte zur Überwachung und Risikomanagement in die Wege zu leiten. Unser Lieferkettenmodul kann Sie dabei ganz wesentlich unterstützen. Vereinbaren Sie einfach ein kurzes Beratungsgespräch, um sich ein Bild von unserem Modul zu machen.

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