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Die freiwilligen ESRS (VSME) für KMU

CSRD, ESRS | 25. Januar 2024
Lea Müller
Sustainability Specialist Code Gaia

Aktualisiert am 12. Feburar 2024

Die EFRAG hat vor kurzem den Entwurf der freiwilligen ESRS (European Sustainability Reporting Standards) für kleine und mittlere Unternehmen veröffentlicht. Diese Standards sollen Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen unter anderem dazu ermutigen, zu einer nachhaltigeren und inklusiveren Wirtschaft beizutragen. Sie sollen ihr Management von Nachhaltigkeitsthemen wie Umweltverschmutzung, Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmenden verbessern – Themen, mit denen sie täglich konfrontiert sind. Außerdem sollen die Standards den Zugang zu Finanzmitteln erleichtern und die Anforderungen von größeren Unternehmen in der Wertschöpfungskette erfüllen.

In diesem Beitrag wird erklärt, wer genau davon betroffen ist, wie die Standards genau aufgebaut ist und welche ersten Schritte betroffene Unternehmen jetzt tun sollten.

Inhaltsverzeichnis

  1. Was sind die freiwilligen ESRS (VSME)?
  2. Welche Unternehmen müssen nach den freiwilligen ESRS berichten?
  3. Wie sind die freiwilligen ESRS aufgebaut?
  4. Wie setzt Code Gaia die freiwilligen Standards um?
  5. Wie entscheidet man, was berichtet werden soll und was sind die ersten Schritte für Unternehmen?

1. Was sind die freiwilligen ESRS (VSME)?

VSME ESRS ist die Abkürzung für “Voluntary Small and Medium Enterprise European Sustainability Reporting Standards”, die für die Nachhaltigkeitsberichterstattung, der für Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen, die in der Europäischen Union tätig sind, zur freiwilligen Anwendung empfohlen werden. Die Anwendung der VSME-Standards sollte von jedem europäischen Unternehmen in Betracht gezogen werden, das nicht durch Vorschriften zur Berichterstattung verpflichtet ist.

In den Worten der EFRAG sind die VSME  als einfaches Berichterstattungsinstrument gedacht, das nicht börsennotierte Kleinst-, Klein- und mittlere Unternehmen (nicht börsennotierte KMU) dabei unterstützt, auf Anfragen von Geschäftspartnern (d.h. Banken, Investoren oder größere Unternehmen, für die nicht börsennotierte KMU Zulieferer sind) nach Nachhaltigkeitsinformationen effizient und angemessen zu reagieren und ihre Beteiligung am Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft zu erleichtern. 

Es wird erwartet, dass die VSME “die derzeitige Vielzahl von ESG-Datenanfragen (die eine erhebliche Belastung für nicht börsennotierte KMU darstellen) standardisieren wird, indem sie die Anzahl der unkoordinierten Anfragen, die sie erhalten, reduziert. Dies soll ihnen einen besseren Zugang zu Kreditgebern, Investoren und Kunden ermöglichen.” (EFRAG)

Im Januar 2024 sind die VSME-Standards noch ein “Exposure Draft”. Das bedeutet, dass der Inhalt der Standards noch der Kommentierung und Konsultation durch den Markt unterliegt. Laut EFRAG dauert die Konsultationsphase noch bis zum 21. Mai 2024 an. Hierzu sind alle Interessengruppen eingeladen, über die Online-Konsultationsfragebögen ihr Feedback abzugeben. Wir rechnen mit einer offiziellen Veröffentlichung der Standards im Laufe des Jahres.

2. Welche Unternehmen müssen nach den freiwilligen ESRS berichten?

Unternehmen, die gemäß der CSRD verpflichtet sind, eine “Nachhaltigkeitserklärung” in Übereinstimmung mit den ESRS zu erstellen, sollten die freiwilligen Standards nicht anwenden.  Die freiwilligen Standards sind für Unternehmen gedacht, die “Kleinstunternehmen” und kleine und mittlere Unternehmen sind, die aber (1) nicht an einer europäischen Börse notiert sind oder (2) auch keine Unternehmen von öffentlichem Interesse sind. Die Definitionen dieser Unternehmen finden sich in der Bilanzrichtlinie (EU Accounting Directive 2013/34/EU). Nachhaltigkeits- und Berichterstattungsexpert:innen sollten sich mit der Bilanzrichtlinie vertraut machen oder zumindest mit ihren Rechnungslegungsstellen Rücksprache halten, um dies zu klären.

Im Dezember 2023 wurden weiterer Standards, die ESRS für börsennotierte KMU (ESRS LSME), angekündigt. Die LSME richten sich an kleine und mittlere Unternehmen, die an einer europäischen Börse notiert sind und somit verpflichtet sind, Nachhaltigkeitsinformationen in Übereinstimmung mit der Bilanzrichtlinie zu berichten. Weitere Informationen zu Form und Inhalt der LSME-Standards werden im Laufe des Jahres 2024 erwartet.

3. Wie sind die freiwilligen ESRS aufgebaut?

Die VSME-Standards folgen einer sehr einfachen Struktur aus drei Modulen: 

  • Basismodul 
  • Narrative: Policies, Actions, and Targets Module (PAT) 
  • Geschäftspartner (BP) Modul

Dieser modulare Ansatz für die Berichterstattung ist für KMU jeder Größe geeignet und beugt vor, dass kleinere Unternehmen mit kaum oder gar keinen formalisierten Prozessen der Nachhaltigkeitsberichterstattung überfordert werden. 

  1. Das Basismodul besteht aus 12 Angabepflichten und verlangt eine Reihe von Standardkennzahlen in den Kategorien Umwelt, Soziales und Geschäftsgebaren. Die Kennzahlen sind eine abgespeckte Version der Angabepflichten des ESRS für große Unternehmen. Dieses Modul ist die Mindestanforderung, die von allen berichtenden Unternehmen erfüllt werden muss.
  2. Das Narrative: Policies, Actions, and Targets-Modul besteht aus 5 Angabepflichten qualitativer Art. Es soll die Informationen liefern, die notwendig sind, um zu verstehen, wie ein Unternehmen mit verschiedenen Nachhaltigkeitsfragen umgeht.
  3. Das Geschäftspartner-Modul soll KMU dabei unterstützen, Daten zu sammeln, die für Geschäftspartner, Investoren und Kreditgeber relevant sind. Diese 11 Angabepflichten sind zusätzlich zu den Informationen in den beiden vorangegangenen Modulen und enthalten eine Mischung aus quantitativen und qualitativen Anforderungen.

Während das Basismodul einfach eine Sammlung von Kennzahlen ist und auch von Kleinstunternehmen und kleinen Unternehmen leicht übernommen werden kann, muss für die beiden anderen Module zuvor eine Wesentlichkeitsanalyse durchgeführt werden. Diese hilft dem Unternehmen zu erkennen, welche Themen relevant sind und daher berichtet werden müssen. 

4. Wie setzt Code Gaia die freiwilligen ESRS um?

Code Gaia hat den Entwurf der VSME-Standards bereits in seine Software implementiert, um den Unternehmen eine frühzeitige Gewöhnung an die Standards zu ermöglichen. Der Inhalt wird nach der offiziellen Freigabe der Standards im Laufe des Jahres aktualisiert werden.

Um den Berichterstattungsprozess so einfach wie möglich zu gestalten, wurde der Inhalt der VSME-Standards im Rahmen von Code Gaia in 5 Abschnitte unterteilt.  

  • Die Abschnitte 1 und 2 sind aus dem Basismodul abgeleitet. Der erste Abschnitt mit nur zwei Anforderungen deckt den allgemeinen Inhalt in Bezug auf den Berichtsumfang und -ansatz ab. Der zweite Abschnitt schlüsselt die 10 metrischen Anforderungen in einzelne Datenpunkte auf.
  • Abschnitt 3 ist ein zusätzlicher, optionaler Abschnitt, der die Beschreibung der durchgeführten Wesentlichkeitsanalyse ermöglicht, der zur Festlegung des Umfangs der PAT- und BP-Module verwendet wurde (Abschnitte 4 und 5 des Code Gaia Frameworks). Die Verwendung von Abschnitt 3 zur Darstellung des Prozesses der Wesentlichkeitsanalyse ist optional, wird aber im Interesse einer größeren Transparenz empfohlen.
  • Abschnitt 4 enthält die Anforderungen des Moduls Narrative: Policies, Actions and Targets Modul. Diese Anforderungen sind größtenteils qualitativer Natur und erfordern die Erläuterung von internen Nachhaltigkeitsmaßnahmen.
  • Abschnitt 5 enthält die Anforderungen des Moduls Geschäftspartner. Wie bei Abschnitt 4 unterliegen diese Anforderungen dem unternehmenseigenen Wesentlichkeitsanalyse, und die Angaben können einfach ausgelassen, wenn sie als nicht wesentlich eingestuft wurden. 

Das nachstehende Diagramm veranschaulicht, wie die VSME-Module in die 5 Abschnitte der Code Gaia-Berichtssoftware integriert wurden.

5. Wie entscheidet man, was berichtet werden soll und was sind die ersten Schritte für Unternehmen?

Obwohl die VSME-Standards noch im Entwurfsstadium sind, können sie bereits als geeignetes Instrument für die Erfassung und Berichterstattung von Nachhaltigkeitsinformationen dienen, das ausdrücklich auf kleinere Unternehmen in Europa zugeschnitten ist.

Im Gegensatz zu den vollständigen ESRS wird der Umfang der VSME-Berichterstattung nicht explizit durch Unternehmensgröße, Branche oder einen Wesentlichkeitsprozess bestimmt. Vielmehr sollte die Entscheidung darüber, welche Module praktikabel oder sinnvoll sind, zunächst vom berichtenden Unternehmen getroffen werden.

Während das Basismodul von allen VSME-berichterstattenden Unternehmen berichtet werden sollte und als Voraussetzung für die Anwendung weiterer Module angesehen wird, werden die Module PAT und BP in Abhängigkeit von ihrer Anwendbarkeit und Wesentlichkeit berichtet. Dem Standard zufolge wird das PAT-Modul “Unternehmen empfohlen, die PAT formalisiert und umgesetzt haben” ([Draft] Voluntary ESRS for non-listed Small- and Medium-Sized Enterprises – Exposure Draft (VSME ESRS ED), S. 3).

Unternehmen, die nur Ad-hoc-Ansätze zur Festlegung von Nachhaltigkeitsstrategie, -maßnahmen und -zielen verfolgen, würden dieses Modul wahrscheinlich auslassen. Dies bedeutet, dass eine Einschränkung des Berichtsumfangs und demnach Aufwands stattfinden kann, bevor entschieden wird, eine Wesentlichkeitsbewertung vorzunehmen.

Code Gaia ist der Ansicht, dass eine Überprüfung der drei Module zu Beginn des Berichtsprozesses stattfinden sollte und dass eine Entscheidung darüber getroffen werden sollte, welche der beiden optionalen Module relevant sind. Sobald diese Entscheidung getroffen ist, wird auch der Berichtsaufwand klarer und planbarer. 

Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die VSME ESRS kleinen und mittleren Unternehmen in der EU einen klaren Leitfaden für die Nachhaltigkeitsberichterstattung bieten.

Mit einem einfachen, modularen Ansatz ermöglichen sie eine schrittweise Umsetzung, während eine kluge Auswahl der Module den Berichtsaufwand minimiert.

Die Standards, die sich derzeit im Entwurfsstadium befinden, werden voraussichtlich im Laufe des Jahres veröffentlicht. Code Gaia hat bereits begonnen, die VSME in seine Software zu integrieren, um Unternehmen eine frühzeitige Anpassung zu ermöglichen.

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