Der erste Schritt der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse: Identifizierung und Einbeziehung von Stakeholdern

Stefanie Höpler
Sustainability Specialist Code Gaia

In unserem letzten Blogbeitrag haben wir erklärt, was die Doppelte Wesentlichkeitsanalyse genau ist und warum sie eine wichtige Rolle bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung spielt. Des Weiteren wurden die Kriterien erläutert, nach denen Informationen bei der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse als wesentlich gelten und die 4 Schritte der Doppelten Wesentlichkeit nach der Code-Gaia-Methode kurz umrissen. Sollten Sie mit diesen Punkten noch nicht vertraut sein, empfehlen wir Ihnen vor der Lektüre dieses Beitrags unseren vorangegangenen Blogpost durchzulesen.

In diesem Artikel wollen wir nun auf den ersten Schritt innerhalb der Analyse der Doppelten Wesentlichkeit nach der Code-Gaia-Methode ausführlich eingehen; der Identifizierung und Einbeziehung von Stakeholdern. 

Workshop zur Identifizierung und Kategorisierung von Stakeholdern

Beim ersten Schritt der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse nach der Code Gaia-Methode, der Identifizierung und Einbeziehung von Stakeholdern, wird ein interner Workshop oder ein ähnlicher Prozess in der Regel in Form einer einmaligen Veranstaltung durchgeführt. 

Dabei werden mögliche Stakeholder auf der Grundlage der in den ESRS festgelegten Identifizierungskriterien und von Erfahrungen mit nachhaltigkeitsbezogenen Stakeholdern ermittelt. 

Die Ergebnisse und Inhalte dieses Workshops werden aufgezeichnet, wobei alle identifizierten Stakeholder kategorisiert und den in den ESRS festgelegten Stakeholder-Kategorien zugeordnet werden:

(a) Betroffene Stakeholder
(b) Leser/Nutzer von Nachhaltigkeitserklärungen
(a) und (b) sowohl Betroffene als auch Leser der Berichterstattung.

Ein Beispiel dafür, wie die Stakeholder im Code Gaia-Ansatz kategorisiert/zugeordnet werden, ist in der folgenden Tabelle 1 – Beispiel für die Zuordnung von Stakeholdern – dargestellt. 

Definition der Auswirkungen durch Stakeholder

Nach Identifizierung der Stakeholder erhalten diese Fragebögen zur Identifizierung von Auswirkungen. Dabei haben die Stakeholder die Gelegenheit, die Auswirkungen näher zu beschreiben.

Für die Rücksendung der Antworten auf diese Aufforderung wird in der Regel eine Frist von zwei bis acht Wochen eingeräumt. Während des Beteiligungsprozesses erhalten die Stakeholder die Möglichkeit, die Auswirkungen anhand möglichst vieler „ESRS-Auswirkungsmerkmale“ zu beschreiben. 

Angesichts des eher technischen Charakters dieser Merkmale wird jedoch davon ausgegangen, dass viele Stakeholder nicht in der Lage oder bereit sind, Auswirkungen so detailliert zu definieren. Die Interessengruppen können daher den Prozess der Identifizierung und Charakterisierung von Auswirkungen jederzeit abbrechen. Dies würde in diesem Fall erfordern, dass der Prozessschritt der Folgenabschätzung eine gewisse Interpretation des Feedbacks der Stakeholder beinhaltet, um etwaige Lücken in der von den Stakeholdern gelieferten Charakterisierung zu füllen.

Hinweis zur Berichterstattung im ersten Jahr und zur “verstärkten Einbeziehung”

Die EFRAG1 empfiehlt, dass die Einbeziehung der Stakeholder die Einholung von Beiträgen und Rückmeldungen beinhaltet. So sollen die Bedenken und Nachweise der tatsächlichen und potenziellen Auswirkungen des Unternehmens auf Menschen und Umwelt verstanden werden. Außerdem trägt dies dazu bei, die Bedeutung der Nachhaltigkeitsaspekte aus der Sicht der betroffenen Stakeholder-Gruppen zu belegen.

Es ist davon auszugehen, dass die “erweiterte Einbindung” Teil der laufenden Einbindungsprozesse in der Zeit nach der Veröffentlichung der ersten Nachhaltigkeitserklärung sein wird. Zu diesem Zeitpunkt haben die Stakeholder vermutlich eher die Möglichkeit zu sehen, wie die Auswirkungen im Kontext behandelt werden (neben der Amgabe von Strategien, Maßnahmen, Parametern und Zielen).

Der Code Gaia-Ansatz zur Doppelten Wesentlichkeit kann fortlaufend angewandt werden, indem die Workshops und zeitlich begrenzten Veranstaltungen als kontinuierliche Prozesse mit ständiger Überwachung angepasst werden. 

Tipp: Bei der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse mit Code Gaia werden Sie und Ihr Team Schritt für Schritt durch den Prozess der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse geleitet. Dokumentieren Sie den gesamten Prozess und seine Ergebnisse direkt ESRS-konform in unserer Software, ganz ohne Vorwissen und aufwändige Einarbeitung in die Regelwerke. Beispiele und Trainingsinhalte, sowie die Unterstützung unserer Expert:innen und Partner stehen für Sie zur Verfügung. Auf Wunsch bieten wir auch begleitende Workshops an.

Die Code-Gaia-Methode zur Doppelten Wesentlichkeit

Beim Code Gaia-Ansatz wird ein vierstufiger Prozess angewendet, um Auswirkungen, Risiken und Chancen  (englisch: Impacts, Risks and Opportunities =”IROs”) zu ermitteln und zu bewerten, welche davon wesentlich sind. Der Code Gaia-Ansatz geht davon aus, dass ein vierstufiger Prozess in der Zeit vor dem ersten Berichtsjahr angemessen ist und dass diese Schritte bis zu einem gewissen Grad gleichzeitig durchgeführt werden können. Es ist aber von Vorteil, sie nacheinander durchzuführen. Die ermittelten Schritte sollten dann als kontinuierliche Arbeitsprozesse in den darauffolgenden Zeiträumen übernommen werden.

Eine ausführliche Beschreibung des Code-Gaia-Ansatzes mit aufschlussreichen Visualisierungen ist in unserem Whitepaper Der Code Gaia-Ansatz zur Doppelten Wesentlichkeit zu finden.

  1. EFRAG, Implementation guidance for materiality assessment, 2023 ↩︎

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